1. Geltungsbereich; Abschluss des Pauschalreisevertrages; Verpflichtungen des Reisenden; Hinweis zum Nichtbestehen von bestimmten Widerrufsrechten
- Grundlage des Angebots von ALPS und der Buchung des Reisenden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von ALPS für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei der Buchung vorliegen.
- Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 18 Jahre. Minderjährige können ausnahmsweise teilnehmen, sofern sie von einer volljährigen, zur Personensorge berechtigten oder von den Erziehungsberechtigten hierzu bevollmächtigten Begleitperson begleitet werden.
- Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von ALPS herausgegeben werden, sind für ALPS und die Leistungspflicht von ALPS nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Inhalt der Leistungspflicht von ALPS gemacht wurden.
- Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von ALPS vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von ALPS vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit ALPS bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist ALPS die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
- Die von ALPS gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
- Der Reisende haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
- Mit seiner Buchung per Mail oder schriftlich, bietet der Reisende ALPS den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Angebot ist der Reisende 10 Tage gebunden.
- Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch ALPS per E-Mail zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss übermittelt ALPS dem Reisenden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung und die gesetzlich erforderlichen Informationen auf einem dauerhaften Datenträger insbesondere per E-Mail.
- Die Anzahlung wird nach Zugang der Reisebestätigung fällig und beträgt 15% des Reisepreises auf Grundlage der Reisebestätigung.
- Dem Reisenden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von ALPS erläutert.
- Dem Reisenden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
- Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
- Soweit der Vertragstext von ALPS im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Reisende darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
- Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „jetzt verbindlich buchen“ bietet der Reisende ALPS den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Reisende 10 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
- Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (E-Mail).
- Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Reisenden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. ALPS ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Reisenden anzunehmen oder nicht.
- Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von ALPS beim Reisenden zu Stande.
2. Bezahlung
3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
4. Rücktritt vom Pauschalreisevertrag durch den Reisenden vor Reisebeginn; Stornokosten
Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt der Reisende die Reise nicht an, so verliert ALPS den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann ALPS eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ALPS zu vertreten ist. ALPS kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei, die sich hierauf beruft, unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 15 %
- ab dem 29. Tag vor Reiseantritt 30 %
- ab dem 21. Tag vor Reiseantritt 50 %
- ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 75%
- ab dem 03. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts und bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises
5. Umbuchungen
6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
- Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von ALPS beim Reisenden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
- ALPS hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
- ALPS ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
- Ein Rücktritt von ALPS später als in der vorvertraglichen Unterrichtung angegebenen Frist ist unzulässig.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
9. Obliegenheiten des Reisenden
Der Reisende hat ALPS zu informieren, wenn der Reisende die notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von ALPS mitgeteilten Frist erhält.
- Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
- Soweit ALPS infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
- Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von ALPS vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von ALPS vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an ALPS unter der mitgeteilten Kontaktstelle von ALPS zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von ALPS bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet.
- Der Vertreter von ALPS ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
-
Fristsetzung vor Kündigung
Will der Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat der Reisende ALPS zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von ALPS verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
- Bei Beschädigung oder Verlust bei dem von ALPS angebotenen Gepäcktransport (Gepäcktransfer) haftet ALPS nur bei Verschulden und im Falle sofortiger Meldung bei Schadeneintritt. Die Haftung ist auf max. € 100 je Person beschränkt, dies gilt nicht, soweit die Beschädigung durch ALPS grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Eine Haftung ist ausgeschlossen bei Überschreitung des Maximalgewichts von 20 kg bzw. nicht zulässigem Gepäckinhalt (weitere Informationen in den Reiseunterlagen) oder für optische Schäden und Abnutzung an Haltegriffen und Rollen. Eine Beschädigung ist unmittelbar bei Schadeneintritt bei ALPS anzuzeigen.
- Der Transport von eigenen Fahrrädern des Kunden / Reisenden (z.B. im Zuge eines Personen- und/oder Fahrrad- Rücktransfers) – sowohl während einer Reise als auch bei Transferfahrten - ist nur auf deren Risiko möglich. Die Fixiereinstellungen am Hänger sind nicht auf das individuelle Fahrrad des Reisenden abgestimmt, so dass hieran leichte Beschädigungen, insbesondere Lackschäden entstehen können, soweit der Reisende keine individuelle Einstellung vornimmt oder Instruktionen hierzu gibt.
- ALPS haftet deshalb nicht für typischerweise transportbedingte leichte Beschädigungen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Fremdbeförderungen und Fremdtouren. Ein eventueller Schaden ist gegenüber ALPS unmittelbar nach Übernahme des transportierten Fahrrades anzuzeigen.
10. Besondere Obliegenheiten der Reisenden sowie besondere Regelungen im Hinblick auf alpine Gefahren und Herausforderungen
- weil Reisende die körperlichen, konditionellen oder fahrtechnischen Voraussetzungen nicht erfüllen;
- wegen Fehlens der erforderlichen Ausrüstungsgegenstände insbesondere eines nach Maßgabe der Leistungsausschreibung und der hierin angegebenen Anforderungen geeigneten Fahrrads sowie bei begründeten Anzeichen von technischen oder sicherheitsrelevanten Mängeln an solchen Ausrüstungsgegenständen oder am Fahrrad, sofern kein Ersatz beschafft werden kann;
- wenn Reisende den Anweisungen der beauftragten Führer nicht Folge leisten
- oder wenn Reisende in sonstiger Weise sich selbst oder Dritte gefährden.
- Der Teilnehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Mountainbiken ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht, das auch durch umsichtiges Verhalten und sorgfältige Führung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.
- Insbesondere in abgelegenen Gebirgsregionen kann es aufgrund technischer, klimatischer oder logistischer Umstände zu Einschränkungen bei Rettungs- und/oder medizinischen Behandlungsmöglichkeiten kommen. Auch vergleichsweise leichte Verletzungen oder Zwischenfälle können daher schwerwiegende Folgen haben.
- Von jedem Teilnehmer wird ein hohes Maß an Eigenverantwortung, Umsicht, eine angemessene eigene Tourenvorbereitung sowie ein bewusstes Risikobewusstsein erwartet. Es wird dringend empfohlen, sich im Vorfeld der Reise umfassend über die Anforderungen und Risiken der gewählten Tour zu informieren.
- Der Reisende erklärt sich mit diesen Besonderheiten und Risiken ausdrücklich einverstanden und bringt eine entsprechende Risikobereitschaft mit. Bei Unklarheiten zum Gefahren- oder Risikopotenzial der jeweiligen Reise wird empfohlen, vor Vertragsschluss Rücksprache mit ALPS zu halten.